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Entgelt Auskunftsanspruch

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entgelt-auskunftsanspruch

Auskunfts- und Transparenzrechte im Entgeltgefüge – Entgelttransparenz vor der Beschäftigung nach Art. 5 RL (EU) 2023/970 mit Anspruch auf Einstiegsentgelt oder Entgeltspanne, Verbot der Frage nach der bisherigen Entgeltentwicklung und geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen, Auskunftsrecht der Beschäftigten nach Art. 7 auf individuelle und durchschnittliche Entgelthöhen aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Vergleichsgruppe, Antwortfrist von zwei Monaten Art. 7 Abs. 4, jährliche Hinweispflicht Art. 7 Abs. 3, Unwirksamkeit von Entgeltverschwiegenheitsklauseln Art. 7 Abs. 5, Zugänglichkeit der Kriterien Art. 6 und Art. 8, Datenschutz Art. 12 sowie das geltende Auskunftsverfahren der §§ 10 bis 16 EntgTranspG mit der 200-Beschäftigten-Schwelle und der Sechs-Personen-Vergleichsgruppe. Use when ein Auskunftsverlangen zu beantworten, eine Stellenausschreibung zu prüfen oder eine Verschwiegenheitsklausel zu bewerten ist.

Overview

Publisherborghei
RepositoryAI-Skills-German-Law
Skill nameentgelt-auskunftsanspruch
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51
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8
Bundled files
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Links
  • Markdown instructions

    A SKILL.md file the model loads on demand, so it only costs tokens when a request actually matches.

  • Works with any LLM

    AI skills are plain Markdown, not provider-specific code, so this works with GPT, Claude, Gemini, Grok, or a local model.

  • 1 bundled files

    Scripts, templates, and references the model can read while it works. Files are read-only and never executed.

  • Open source

    Published by borghei on GitHub. Read the source before you install it.

Installation

Install the Entgelt Auskunftsanspruch AI skill in TypingMind to use it with any LLM, or drop it into another agent that reads SKILL.md.

1

Install in TypingMind

TypingMind installs a skill straight from its GitHub folder — it reads SKILL.md, bundles the resource files, and stores the result locally.

  1. Open the app and go to Plugins → Skills.
  2. Choose "Install from GitHub".
  3. Paste the skill folder URL below and confirm.
    https://github.com/borghei/AI-Skills-German-Law/tree/main/entgelttransparenz-eu/skills/entgelt-auskunftsanspruch
  4. Enable the skill in any chat where you want it available.
Plugins → Skills → Add skill → From GitHub URL, then paste the folder URL and press Continue.
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Install in another agent

Any agent that reads the Agent Skills format can use this skill — copy the folder into that agent's skills directory.

Claude Code — .claude/skills
git clone --depth 1 https://github.com/borghei/AI-Skills-German-Law.git /tmp/AI-Skills-German-Law
mkdir -p .claude/skills
cp -r /tmp/AI-Skills-German-Law/entgelttransparenz-eu/skills/entgelt-auskunftsanspruch .claude/skills/entgelt-auskunftsanspruch
Restart Claude Code after copying so it picks up the new skill.

Use it in TypingMind

Enable Entgelt Auskunftsanspruch in any TypingMind chat and the model takes it from there. Its name and description sit in the system prompt, and the moment a request matches, the model loads the full instructions itself — you never invoke it by hand, and it costs no tokens until it is actually used.

The model loads Entgelt Auskunftsanspruch on its own as soon as a request matches it.

Works with any AI model

AI skills are plain Markdown instructions rather than provider-specific code, so Entgelt Auskunftsanspruch is not tied to the model it was written for. Install it once in TypingMind and use it with GPT-5, Claude, Gemini, Grok, DeepSeek, Mistral, Llama, or a local model you run yourself — all on your own API keys.

  • Loaded only when it is needed

    The system prompt carries just the name and description. The instructions are fetched on the first matching request, so an idle skill costs nothing.

  • Switch models mid-chat

    Because the skill is instructions rather than code, changing model does not break it — the next model reads the same SKILL.md.

Skill instructions

This is the SKILL.md content the model loads. Read it before installing — a skill is instructions your model will follow.

/entgelttransparenz-eu:entgelt-auskunftsanspruch

Zweck

Der Skill bearbeitet die Transparenzrechte im laufenden und im anzubahnenden Arbeitsverhältnis. Er trennt dabei durchgehend, was das geltende EntgTranspG heute schon gewährt, und was die Richtlinie verlangt — und legt bei der Beantwortung eines Auskunftsverlangens die für den Mandanten belastbare Linie fest.

Eingaben

  • Auskunftsverlangen im Wortlaut mit Eingangsdatum; Absender und dessen Funktion
  • Arbeitgeber: Beschäftigtenzahl, Trägerschaft, Tarifbindung
  • Entgeltsystem: Entgeltgruppen, Kriterien, variable Bestandteile, Zulagen
  • Vergleichsgruppe: Tätigkeit, Zusammensetzung, Anzahl der Personen je Geschlecht
  • Bestehende Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen
  • Stellenausschreibungen und der Ablauf des Einstellungsverfahrens
  • Ob ein Betriebsrat besteht und ob er eingebunden wurde

Sub-Agent-Architektur

Der Researcher beschafft die RL (EU) 2023/970, das EntgTranspG, das BetrVG und den Umsetzungsstand. Der Drafter formuliert die Antwort auf das Auskunftsverlangen oder das Verlangen selbst und prüft Ausschreibung und Klauseln. Der Reviewer kontrolliert die Zweimonatsfrist, die Vollständigkeit der Auskunft und ob geltendes Recht und Richtlinienziel sauber getrennt sind.

Ablauf

1. Rechtsgrundlage bestimmen

AnliegenHeute geltendRichtlinie
Auskunft über Vergleichsentgelt§§ 10 ff. EntgTranspG — Betriebe mit in der Regel mehr als 200 BeschäftigtenArt. 7 — ohne Schwellenwert
Entgeltangabe in der Stellenausschreibungkeine allgemeine PflichtArt. 5 Abs. 1
Frage nach bisherigem GehaltzulässigkeitsstreitigArt. 5 Abs. 2 — ausdrückliches Verbot
Verschwiegenheit über das eigene EntgeltAGB- und AGG-KontrolleArt. 7 Abs. 5

Bei staatlichen Arbeitgebern kann sich die Beschäftigte nach Ablauf der Umsetzungsfrist auf hinreichend genaue und unbedingte Richtlinienbestimmungen unmittelbar berufen (/entgelttransparenz-eu:entgelttransparenz-umsetzungsstand).

2. Vorvertragliche Transparenz (Art. 5 RL (EU) 2023/970)

  • Abs. 1 — Stellenbewerber haben Anspruch auf Information über a) das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt oder dessen Spanne und b) gegebenenfalls die einschlägigen Bestimmungen des angewandten Tarifvertrags. Die Information ist so bereitzustellen, dass fundierte und transparente Entgeltverhandlungen gewährleistet sind — etwa in der veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise.
  • Abs. 2 — Der Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen befragen. Das ist ein klares, unbedingtes Verbot — der stärkste Kandidat für unmittelbare Wirkung gegenüber staatlichen Arbeitgebern.
  • Abs. 3 — Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen müssen geschlechtsneutral sein; Einstellungsverfahren sind nichtdiskriminierend zu führen.

Praktisch heißt das für die Umstellung: Entgeltspannen definieren und begründen, Fragebögen und Bewerbungsformulare um die Gehaltshistorie bereinigen, Ausschreibungstexte und Berufsbezeichnungen prüfen, Interviewleitfäden anpassen.

3. Auskunftsrecht der Beschäftigten (Art. 7 RL (EU) 2023/970)

  • Abs. 1 — Anspruch auf Auskunft über die individuelle Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für die Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, in schriftlicher Form.
  • Abs. 2 — Das Verlangen kann über Arbeitnehmervertreter oder über eine Gleichbehandlungsstelle gestellt werden. Sind die Informationen unzutreffend oder unvollständig, besteht Anspruch auf zusätzliche und angemessene Klarstellungen und eine begründete Antwort.
  • Abs. 3 — Der Arbeitgeber informiert alle Arbeitnehmer jährlich über dieses Recht und über die Schritte zu seiner Wahrnehmung. Das ist eine Bringschuld, keine Antwortpflicht auf Nachfrage.
  • Abs. 4 — Die Auskunft ist innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung zu erteilen.
  • Abs. 5 — Arbeitnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, ihr Entgelt offenzulegen, um den Grundsatz des gleichen Entgelts durchzusetzen. Entgeltverschwiegenheitsklauseln sind insoweit unwirksam.

Flankierend: Art. 6 — Transparenz bei der Festlegung des Entgelts und der Politik der Entgeltentwicklung; die Kriterien müssen objektiv und geschlechtsneutral und den Beschäftigten leicht zugänglich sein. Art. 8 — Zugänglichkeit der Informationen, auch für Menschen mit Behinderungen. Art. 12 — Datenschutz: personenbezogene Daten dürfen nur zum Zweck des gleichen Entgelts verwendet werden.

4. Das geltende deutsche Verfahren (§§ 10 ff. EntgTranspG)

Solange kein Umsetzungsgesetz gilt, ist das Auskunftsverlangen nach dem EntgTranspG zu bearbeiten:

ElementRegelung
AnwendungsbereichBetriebe mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG)
GegenstandKriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie das Vergleichsentgelt einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit
VergleichsgruppeAuskunft nur, wenn die Vergleichstätigkeit von mindestens sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird
Angabestatistischer Median des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts, hochgerechnet auf Vollzeitäquivalente
Wegin tarifgebundenen Betrieben grundsätzlich über den Betriebsrat (§ 14), sonst über den Arbeitgeber (§ 15 EntgTranspG)
FristAntwort binnen drei Monaten (§ 15 Abs. 3 EntgTranspG)
TurnusWiederholung grundsätzlich alle zwei Jahre (§ 10 Abs. 2 EntgTranspG)

Die konkreten Schwellen, Fristen und die Rolle des Betriebsrats sind am geltenden Wortlaut zu prüfen und mit Fassungsstand zu zitieren [unverifiziert – prüfen].

Die Richtlinie verschärft an drei Stellen: kein Schwellenwert, zwei statt drei Monate, und eine jährliche Hinweispflicht — bei staatlichen Arbeitgebern schon heute relevant.

5. Antwort auf ein Auskunftsverlangen entwerfen

Eine belastbare Antwort enthält:

  1. Empfangsbestätigung mit Fristnotiz;
  2. Prüfung der Vergleichsgruppe — Tätigkeit, Gleichwertigkeit nach objektiven Kriterien, Zahl der Vergleichspersonen;
  3. Angabe des Vergleichsentgelts in der geschuldeten Form (Median bzw. Durchschnitt nach Geschlecht);
  4. Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung;
  5. Datenschutzhinweis — keine Offenlegung individueller Entgelte identifizierbarer Personen;
  6. Hinweis auf das Recht, Klarstellungen zu verlangen.

Bei zu kleiner Vergleichsgruppe ist transparent zu begründen, warum keine Angabe erfolgt — und zu prüfen, ob nach der Richtlinie eine andere Gruppenbildung geboten wäre.

6. Betriebsverfassungsrechtliche Flankierung

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 BetrVG Überwachungs- und Informationsrechte zur Entgeltgleichheit; § 13 EntgTranspG weist ihm im Auskunftsverfahren eine eigene Rolle zu. Das Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten nach § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG ist gesondert zu prüfen. Art. 13 der Richtlinie stärkt den sozialen Dialog zusätzlich.

Deterministische Berechnung

Der Rechner in ../../../scripts/legal_calc/ macht nur die Arithmetik:

bash
# Art. 7 Abs. 4 RL (EU) 2023/970: 2 Monate ab Antrag vom 15.07.2026
python -m scripts.legal_calc.cli frist --ereignis 15.07.2026 --menge 2 --einheit monate --land BY

# § 15 Abs. 3 EntgTranspG: 3 Monate ab Zugang des Verlangens
python -m scripts.legal_calc.cli frist --ereignis 15.07.2026 --menge 3 --einheit monate --land BY

# § 10 Abs. 2 EntgTranspG: Wiederholung des Verlangens nach zwei Jahren
python -m scripts.legal_calc.cli frist --ereignis 15.07.2026 --menge 2 --einheit jahre --land BY

Ob Tätigkeiten „gleichwertig" sind, ist eine Wertung nach objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien und gesondert zu begründen.

Quellen

Rechtsakte

Kommentare und Literatur

  • ErfK und HWK zum EntgTranspG und zu Art. 157 AEUV.
  • Fitting und GK-BetrVG zu § 80 BetrVG (Einsicht in Bruttoentgeltlisten).
  • Beiträge zum Auskunftsanspruch nach der RL (EU) 2023/970 in NZA und RdA 2024–2026 (Fundstelle prüfen) [unverifiziert – prüfen]

Rechtsprechung

Zum Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG und zur Darlegungslast bei Entgeltgleichheit besteht Rechtsprechung des BAG; zur RL (EU) 2023/970 liegt noch keine Judikatur vor. Jede konkrete Entscheidung ist vor Verwendung in juris, Beck-Online oder auf bundesarbeitsgericht.de zu verifizieren; ohne Beleg gilt sie als [unverifiziert – prüfen].

Ausgabeformat

ENTGELT-AUSKUNFT — <Mandat> — <Datum>

I.   Rechtsgrundlage
     Umsetzungsgesetz verkündet:  [nein — EntgTranspG + Richtlinienwirkung / ja am <Datum>]
     Arbeitgeber:                 [privat / staatlich]
     Anwendbar:                   [§§ 10 ff. EntgTranspG / Art. 7 unmittelbar / beides]

II.  Verlangen
     Eingang:                 <Datum>   Antragsteller: <…>
     Weg:                     [Betriebsrat § 14 / Arbeitgeber § 15 / Arbeitnehmervertreter Art. 7 Abs. 2]
     Frist:                   [2 Monate Art. 7 Abs. 4 bis <Datum> / 3 Monate § 15 Abs. 3 bis <Datum>]

III. Vergleichsgruppe
     Tätigkeit:               <…>
     Gleichwertigkeit (objektive, geschlechtsneutrale Kriterien): <Begründung>
     Personenzahl je Geschlecht: <…>   Schwelle sechs (EntgTranspG): [erreicht / nicht erreicht]
     Folge bei Unterschreitung: <transparente Begründung; Prüfung anderer Gruppenbildung>

IV.  Auskunftsinhalt
     Individuelle Entgelthöhe:    <…>
     Durchschnitt nach Geschlecht / Median: <…>
     Kriterien und Verfahren:     <…>
     Datenschutz Art. 12 / DSGVO: <keine identifizierbaren Einzelentgelte>

V.   Vorvertragliche Transparenz Art. 5
     Entgeltangabe in Ausschreibung: [vorhanden / fehlt]
     Frage nach Gehaltshistorie:     [gestellt — unzulässig nach Abs. 2 / unterlassen]
     Geschlechtsneutralität Abs. 3:  [geprüft]

VI.  Verschwiegenheitsklausel
     Wortlaut:                <…>
     Bewertung Art. 7 Abs. 5: [unwirksam, soweit sie die Durchsetzung hindert]
     Handlungsbedarf:         <Vertragsanpassung>

VII. Jährliche Hinweispflicht Art. 7 Abs. 3
     Umgesetzt:               [ja / nein — Bringschuld]

VIII.Betriebsrat
     § 13 EntgTranspG / § 80 BetrVG: <Einbindung>

IX.  Risiko: 🟢 / 🟡 / 🔴 <Begründung>
X.   Quellenverzeichnis

Risiken / typische Fehler

  • Zwei- und Dreimonatsfrist verwechselt. Art. 7 Abs. 4 RL gibt zwei Monate, § 15 Abs. 3 EntgTranspG drei; welche gilt, hängt von der Rechtsgrundlage ab.
  • Schwellenwert der Richtlinie unterstellt. Art. 7 kennt keine 200-Beschäftigten-Schwelle — diese steht im EntgTranspG.
  • Individuelle Entgelte offengelegt. Geschuldet sind Durchschnitts- bzw. Medianwerte; identifizierbare Einzelentgelte verletzen Art. 12 RL und die DSGVO.
  • Frage nach der Gehaltshistorie beibehalten. Art. 5 Abs. 2 RL verbietet sie ausdrücklich.
  • Verschwiegenheitsklausel unverändert gelassen. Art. 7 Abs. 5 RL nimmt ihr die Wirkung, soweit sie die Durchsetzung des gleichen Entgelts hindert.
  • Jährliche Hinweispflicht als Antwortpflicht missverstanden. Art. 7 Abs. 3 RL begründet eine Bringschuld.
  • Vergleichsgruppe nach Stellenbezeichnung statt nach Gleichwertigkeit gebildet. Maßstab sind Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen (Art. 4 RL).
  • Betriebsrat übergangen, obwohl § 14 EntgTranspG bzw. § 80 BetrVG ihn einbindet.
  • Auskunft ohne Begründung verweigert, wenn die Vergleichsgruppe zu klein ist.
  • Rechtsprechung erfunden. Jede Entscheidung ist zu belegen oder als [unverifiziert – prüfen] zu kennzeichnen.

Bundled files

The model reads these on demand while the skill is loaded. They are exposed as readable files and are never executed.

Frequently asked questions

What does the Entgelt Auskunftsanspruch AI skill do?

Auskunfts- und Transparenzrechte im Entgeltgefüge – Entgelttransparenz vor der Beschäftigung nach Art. 5 RL (EU) 2023/970 mit Anspruch auf Einstiegsentgelt oder Entgeltspanne, Verbot der Frage nach der bisherigen Entgeltentwicklung und geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen, Auskunftsrecht der Beschäftigten nach Art. 7 auf individuelle und durchschnittliche Entgelthöhen aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Vergleichsgruppe, Antwortfrist von zwei Monaten Art. 7 Abs. 4, jährliche Hinweispflicht Art. 7 Abs. 3, Unwirksamkeit von Entgeltverschwiegenheitsklauseln Art. 7 Abs. 5, Zugänglichkeit...

Why use Entgelt Auskunftsanspruch on TypingMind?

Because you install it once and use it with any model. Entgelt Auskunftsanspruch is plain Markdown rather than provider-specific code, so the same skill runs on GPT-5, Claude, Gemini, Grok, or a local model — and you can switch model mid-chat without it breaking. TypingMind runs on your own API keys, so you pay providers directly instead of a per-seat subscription, and your skills and chats stay in your own storage.

How do I install Entgelt Auskunftsanspruch in TypingMind?

Open Plugins → Skills → Install from GitHub in TypingMind and paste https://github.com/borghei/AI-Skills-German-Law/tree/main/entgelttransparenz-eu/skills/entgelt-auskunftsanspruch. TypingMind reads its SKILL.md and bundles its files and installs it as a skill you can enable per chat.

Which AI models can use Entgelt Auskunftsanspruch?

Any model you connect in TypingMind. AI skills are plain Markdown instructions rather than provider-specific code, so GPT, Claude, Gemini, Grok, and local models can all load this skill when a request matches it.

How many AI models can I use with Entgelt Auskunftsanspruch?

As many as you like. As long as a model supports skills, you can use Entgelt Auskunftsanspruch with it — GPT, Claude, Gemini, Grok, DeepSeek, Mistral, Llama and more — all on TypingMind with your own API keys.

Is the Entgelt Auskunftsanspruch AI skill free?

It is published on GitHub by borghei. Check the repository for licensing terms. You only pay your own AI provider for the tokens you use.

What are AI skills?

An AI skill is a reusable instruction bundle that teaches an AI model how to do one specific task. It follows the open Agent Skills format: a SKILL.md file with a name and description, plus any scripts, templates or reference files the model may need. The model reads the instructions only when your request matches the skill, so an installed skill costs nothing until it is used.

How are AI skills different from plugins or MCP servers?

A plugin or MCP server gives a model new tools to call — code that runs somewhere and returns a result. An AI skill gives the model knowledge and process instead: how to approach a task, which steps to follow, what good output looks like. Skills are plain Markdown, so they need no server, no API key and no runtime, and they work with any model.

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