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Urlaubsanspruch

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urlaubsanspruch

Urlaubsansprüche nach dem BUrlG – Entstehung und Wartezeit §§ 1, 4 BUrlG, gesetzlicher Mindesturlaub § 3 BUrlG in Werktagen und die Umrechnung bei abweichender Verteilung der Arbeitszeit, Festlegung und Übertragung § 7 Abs. 3 BUrlG, Abgeltung bei Beendigung § 7 Abs. 4 BUrlG, Verfall nur nach Erfüllung der arbeitgeberseitigen Hinweis- und Aufforderungsobliegenheit, Verjährung des Urlaubsanspruchs, Erkrankung im Urlaub § 9 BUrlG, 15-Monats-Frist bei durchgehender Langzeiterkrankung, Teilurlaub § 5 BUrlG, Abgrenzung von gesetzlichem und vertraglichem Mehrurlaub. Use when Urlaubsansprüche zu berechnen, Verfall oder Verjährung zu prüfen oder Abgeltungsansprüche nach Beendigung geltend zu machen sind.

Overview

Publisherborghei
RepositoryAI-Skills-German-Law
Skill nameurlaubsanspruch
Stars
51
Forks
8
Bundled files
1
Links
  • Markdown instructions

    A SKILL.md file the model loads on demand, so it only costs tokens when a request actually matches.

  • Works with any LLM

    AI skills are plain Markdown, not provider-specific code, so this works with GPT, Claude, Gemini, Grok, or a local model.

  • 1 bundled files

    Scripts, templates, and references the model can read while it works. Files are read-only and never executed.

  • Open source

    Published by borghei on GitHub. Read the source before you install it.

Installation

Install the Urlaubsanspruch AI skill in TypingMind to use it with any LLM, or drop it into another agent that reads SKILL.md.

1

Install in TypingMind

TypingMind installs a skill straight from its GitHub folder — it reads SKILL.md, bundles the resource files, and stores the result locally.

  1. Open the app and go to Plugins → Skills.
  2. Choose "Install from GitHub".
  3. Paste the skill folder URL below and confirm.
    https://github.com/borghei/AI-Skills-German-Law/tree/main/arbeitsrecht/skills/urlaubsanspruch
  4. Enable the skill in any chat where you want it available.
Plugins → Skills → Add skill → From GitHub URL, then paste the folder URL and press Continue.
2

Install in another agent

Any agent that reads the Agent Skills format can use this skill — copy the folder into that agent's skills directory.

Claude Code — .claude/skills
git clone --depth 1 https://github.com/borghei/AI-Skills-German-Law.git /tmp/AI-Skills-German-Law
mkdir -p .claude/skills
cp -r /tmp/AI-Skills-German-Law/arbeitsrecht/skills/urlaubsanspruch .claude/skills/urlaubsanspruch
Restart Claude Code after copying so it picks up the new skill.

Use it in TypingMind

Enable Urlaubsanspruch in any TypingMind chat and the model takes it from there. Its name and description sit in the system prompt, and the moment a request matches, the model loads the full instructions itself — you never invoke it by hand, and it costs no tokens until it is actually used.

The model loads Urlaubsanspruch on its own as soon as a request matches it.

Works with any AI model

AI skills are plain Markdown instructions rather than provider-specific code, so Urlaubsanspruch is not tied to the model it was written for. Install it once in TypingMind and use it with GPT-5, Claude, Gemini, Grok, DeepSeek, Mistral, Llama, or a local model you run yourself — all on your own API keys.

  • Loaded only when it is needed

    The system prompt carries just the name and description. The instructions are fetched on the first matching request, so an idle skill costs nothing.

  • Switch models mid-chat

    Because the skill is instructions rather than code, changing model does not break it — the next model reads the same SKILL.md.

Skill instructions

This is the SKILL.md content the model loads. Read it before installing — a skill is instructions your model will follow.

/arbeitsrecht:urlaubsanspruch

Zweck

Das BUrlG ist ein kurzes Gesetz, dessen praktisch wichtigste Regeln nicht darin stehen. Verfall, Verjährung und die 15-Monats-Frist bei Langzeiterkrankung sind Produkte des Zusammenspiels von EuGH und BAG — mit dem Ergebnis, dass Urlaub aus lange zurückliegenden Jahren in erheblichem Umfang fortbestehen kann, wenn der Arbeitgeber seine Obliegenheiten versäumt hat. Dieser Skill berechnet den Anspruch, prüft den Verfall und beziffert die Abgeltung.

Rechtsstand: Oktober 2026. Berücksichtigt: Verzichtsverbot beim Mindesturlaub (BAG 03.06.2025).

Eingaben

  • Beschäftigungsdauer, Eintrittsdatum, ggf. Beendigungsdatum und -grund
  • Vertraglich, tariflich oder betrieblich vereinbarter Urlaub — mit dem entscheidenden Punkt: Ist der Mehrurlaub vom gesetzlichen Urlaub eigenständig geregelt?
  • Verteilung der Arbeitszeit: Zahl der Arbeitstage pro Woche, Änderungen im Jahresverlauf, Teilzeit
  • Genommene Urlaubstage je Kalenderjahr, dokumentierte Anträge und Ablehnungen
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Beginn und Ende; durchgehende Langzeiterkrankung?
  • Hat der Arbeitgeber jährlich individuell aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen? Wenn ja: Datum, Form, Nachweis
  • Ruhenstatbestände: Elternzeit (§ 17 BEEG), Pflegezeit, Sabbatical, Bezug von Krankengeld

Sub-Agent-Architektur

  1. Researcher (../../agents/researcher.md) liefert BUrlG-Normen mit URL, die Richtlinie 2003/88/EG und die EuGH-/BAG-Linien zu Verfall, Verjährung und Langzeiterkrankung.
  2. Drafter (../../agents/drafter.md) erstellt die Urlaubskontenaufstellung, das Hinweisschreiben oder die Zahlungsklage.
  3. Reviewer (../../agents/reviewer.md) prüft Umrechnung, Verfallsvoraussetzungen, Ausschlussfristen und Bezifferung.

Ablauf

1. Entstehung und Umfang (§ 1 BUrlG, § 3 BUrlG)

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG); Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 3 Abs. 2 BUrlG) — also die Sechs-Tage-Woche als gesetzlicher Referenzmaßstab.

Umrechnung bei abweichender Verteilung:

Urlaubstage = 24 × (Arbeitstage pro Woche / 6)

5-Tage-Woche:   24 × 5/6 = 20 Tage
4-Tage-Woche:   24 × 4/6 = 16 Tage
3-Tage-Woche:   24 × 3/6 = 12 Tage

Bei unterjähriger Änderung der Verteilung ist der Anspruch für jeden Zeitabschnitt getrennt umzurechnen; eine nachträgliche Kürzung bereits entstandenen Urlaubs wegen eines Wechsels in Teilzeit ist unionsrechtlich unzulässig [unverifiziert – prüfen].

Wartezeit (§ 4 BUrlG): Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vorher und in den Fällen des § 5 BUrlG besteht Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat; Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG).

Unabdingbarkeit (§ 13 BUrlG): Von den §§ 1, 2, 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

2. Die zentrale Weichenstellung: gesetzlicher Urlaub oder Mehrurlaub

Alle nachfolgenden Regeln zu Verfall, Verjährung und Langzeiterkrankung sind unionsrechtlich determiniert und gelten daher zwingend nur für die vier Wochen des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (= 20 Tage bei Fünf-Tage-Woche).

Für den übergesetzlichen Mehrurlaub können die Parteien eigenständige Regeln vereinbaren — abweichende Verfallfristen, Abgeltungsausschluss, Kürzung bei Krankheit. Voraussetzung ist allerdings, dass sich aus Vertrag oder Tarifvertrag ein hinreichend deutlicher Wille zur eigenständigen Regelung ergibt; im Zweifel gilt für den Mehrurlaub dasselbe Regime wie für den gesetzlichen Urlaub (st. Rspr. des BAG zur Abgrenzung von gesetzlichem Urlaub und Mehrurlaub [unverifiziert – prüfen]).

Praktische Konsequenz für die Vertragsgestaltung: Wer Mehrurlaub gewährt, sollte ihn ausdrücklich als solchen bezeichnen und die abweichenden Regeln explizit machen.

3. Festlegung, Übertragung und Verfall (§ 7 BUrlG)

Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen; eine Übertragung ist nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen statthaft und führt zum Verfall am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Dieser automatische Verfall gilt so nicht mehr. Nach der unionsrechtlich geprägten Rechtsprechung verfällt der gesetzliche Urlaub am Jahresende oder zum 31. März nur, wenn der Arbeitgeber zuvor seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt hat (EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-619/16, Kreuziger, dejure.org, und C-684/16, Max-Planck-Gesellschaft/Shimizu, dejure.org; umgesetzt durch BAG, Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 541/15, NZA 2019, 982, dejure.org). Erforderlich sind kumulativ:

  1. eine individuelle Mitteilung an den einzelnen Arbeitnehmer — kein Aushang, kein Intranet-Rundschreiben,
  2. Angabe der konkreten Zahl der noch offenen Urlaubstage,
  3. Aufforderung, den Urlaub zu nehmen,
  4. Hinweis darauf, dass der Urlaub andernfalls am Ende des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums verfällt,
  5. rechtzeitig im laufenden Kalenderjahr, so dass der Urlaub noch genommen werden kann.

Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung dieser Obliegenheiten trägt der Arbeitgeber. Ohne dokumentierten Nachweis kumuliert der Urlaub über Jahre.

Formulierungshilfe — Hinweisschreiben:

An <Name>, Personalnummer <…>
Betreff: Ihr Urlaubsanspruch <Jahr> — Aufforderung und Hinweis
         auf den Verfall

Sehr geehrte(r) Frau/Herr <Name>,

zum <Datum> haben Sie von Ihrem Urlaubsanspruch für das
Kalenderjahr <Jahr> noch <N> Urlaubstage nicht genommen.
Davon entfallen <N> Tage auf den gesetzlichen Mindesturlaub
und <N> Tage auf den vertraglichen Mehrurlaub.

Wir fordern Sie hiermit auf, diesen Urlaub im laufenden
Kalenderjahr zu beantragen und zu nehmen. Bitte stimmen Sie
die Lage mit Ihrer Führungskraft ab.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Urlaub mit
Ablauf des 31.12.<Jahr> verfällt, wenn Sie ihn nicht bis dahin
nehmen. Nur wenn dringende betriebliche oder in Ihrer Person
liegende Gründe der Inanspruchnahme entgegenstehen, wird der
Urlaub auf die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen
und verfällt dann mit Ablauf des 31.03.<Folgejahr>.

<Ort, Datum, Unterschrift>
Zur Kenntnis genommen: ____________________  (Datum)

Der Rücklauf ist zur Personalakte zu nehmen — das Schreiben ist das Beweismittel, ohne das der Verfall nicht eintritt.

4. Verjährung

Der Urlaubsanspruch unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt jedoch nicht mit dem Schluss des Urlaubsjahres, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber seine Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten erfüllt hat und der Urlaub gleichwohl nicht genommen wurde (BAG, Urt. v. 20.12.2022 – 9 AZR 266/20, NZA 2023, 683; dejure.org).

Praxisfolge: Bei einem Arbeitgeber, der nie belehrt hat, ist der Anspruch weder verfallen noch verjährt — er kumuliert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und schlägt dann in einen Abgeltungsanspruch um. Der Abgeltungsanspruch selbst ist ein reiner Geldanspruch und verjährt ab seiner Entstehung mit der Beendigung nach §§ 195, 199 BGB; er unterliegt zudem arbeitsvertraglichen und tariflichen Ausschlussfristen.

5. Krankheit

  • Erkrankung während des Urlaubs (§ 9 BUrlG): Durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Tage sind gutzuschreiben; der Arbeitnehmer darf den Urlaub allerdings nicht eigenmächtig verlängern.
  • Urlaub bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit: Der Anspruch entsteht auch während der Erkrankung; er ist nur nicht erfüllbar. Der Arbeitgeber kann seine Hinweisobliegenheit hier nicht erfüllen, weil der Urlaub tatsächlich nicht genommen werden kann.
  • 15-Monats-Frist: Ist der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig und deshalb an der Inanspruchnahme gehindert, verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres — für das Urlaubsjahr 2025 also mit Ablauf des 31.03.2027 (EuGH, Urt. v. 22.11.2011 – C-214/10, KHS/Schulte; dejure.org; umgesetzt in st. Rspr. des BAG, zuletzt BAG, Urt. v. 20.12.2022 – 9 AZR 245/19 [unverifiziert – prüfen]).
  • Wichtige Einschränkung: Diese 15-Monats-Frist greift nur, wenn der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig war. War er im Urlaubsjahr zeitweise arbeitsfähig, hätte er den Urlaub teilweise nehmen können; dann bleibt es beim Erfordernis der Hinweisobliegenheit, und ohne deren Erfüllung tritt kein Verfall ein [unverifiziert – prüfen].

6. Abgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG)

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten. Merkmale:

  • Der Abgeltungsanspruch entsteht erst mit der Beendigung und ist ein reiner Geldanspruch.
  • Eine Abgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis ist unzulässig; sie erfüllt den Urlaubsanspruch nicht.
  • Kein Verzicht auf den Mindesturlaub vor Beendigung: Auch in einem gerichtlichen Vergleich und auch bei bereits feststehendem Beendigungsdatum kann auf den gesetzlichen Mindesturlaub bzw. die künftige Abgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden; eine Klausel „Urlaub ist in natura gewährt" ist insoweit unwirksam, wenn sie nicht zutrifft (BAG, Urt. v. 03.06.2025 – 9 AZR 104/24, bundesarbeitsgericht.de). Rechtsstand Oktober 2026.
  • Der Anspruch ist vererblich: Endet das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers, steht der Abgeltungsanspruch den Erben zu (EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-569/16 und C-570/16, Bauer und Willmeroth; dejure.org).
  • Bemessung nach § 11 BUrlG: durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne zusätzlich für Überstunden gezahltes Entgelt.

Berechnungsformel:

Urlaubsentgelt je Tag = (Bruttoentgelt der letzten 13 Wochen)
                        ÷ (Arbeitstage in diesen 13 Wochen)

Abgeltung = Urlaubsentgelt je Tag × offene Urlaubstage
  • Freistellung: Eine Freistellung erfüllt den Urlaubsanspruch nur, wenn sie unwiderruflich erfolgt und der Urlaub konkret bezeichnet ist. Die verbreitete Formel „unter Anrechnung sämtlicher Urlaubsansprüche" bei widerruflicher Freistellung erfüllt den Anspruch nicht.
  • Kürzung bei Elternzeit: Nach § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen — durch ausdrückliche Erklärung und nur, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Quellen

Statute

Kommentare

  • Gallner, in: ErfK, 24. Aufl. 2024, § 7 BUrlG Rn. 1 ff.
  • Neumann / Fenski / Kühn, BUrlG, 12. Aufl. 2021, § 7 Rn. 1 ff.
  • Arnold / Zeh, Urlaubsrecht, 2. Aufl. 2023, Kap. 5 (Verfall und Verjährung)
  • Düwell, in: BeckOK Arbeitsrecht, § 7 BUrlG Rn. 40 ff.

Rechtsprechung

  • EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-619/16, Kreuziger (Art. 7 RL 2003/88/EG; kein automatischer Verfall allein wegen unterbliebenen Urlaubsantrags), dejure.org
  • EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-684/16, Max-Planck-Gesellschaft/Shimizu (Art. 7 RL 2003/88/EG i.V.m. der Grundrechtecharta; Arbeitgeber muss klar und rechtzeitig über den drohenden Verfall aufklären), dejure.org
  • BAG, Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 541/15, NZA 2019, 982 (Umsetzung der Mitwirkungsobliegenheiten zu § 7 BUrlG: individuelle Aufforderung, Angabe der Tage, Verfallhinweis), dejure.org
  • BAG, Urt. v. 20.12.2022 – 9 AZR 266/20, NZA 2023, 683 (Verjährung des Urlaubsanspruchs; Verjährungsbeginn erst nach Erfüllung der Obliegenheiten), dejure.org
  • BAG, Urt. v. 03.06.2025 – 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis, auch nicht im gerichtlichen Vergleich), bundesarbeitsgericht.de
  • EuGH, Urt. v. 22.11.2011 – C-214/10, KHS/Schulte (zeitliche Begrenzung der Ansammlung bei Langzeiterkrankung; Übertragungszeitraum von 15 Monaten unionsrechtlich zulässig), dejure.org
  • EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-569/16 und C-570/16, Bauer und Willmeroth (Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs), dejure.org
  • st. Rspr. des BAG zur Abgrenzung von gesetzlichem Urlaub und vertraglichem Mehrurlaub [unverifiziert – prüfen]

Aktenzeichen und Rechtssachennummern sind vor Verwendung in juris, Beck-Online, curia.europa.eu oder der BAG-Entscheidungsdatenbank zu ermitteln.

Ausgabeformat

URLAUBSANSPRUCH — <Mandat-ID> — <Datum>
VERTRAULICH — MANDATSGEHEIMNIS — § 43a Abs. 2 BRAO

Gesamtbefund: [🟢 Ansprüche erfüllt / 🟡 offene Tage / 🔴 kumulierter
               Altbestand]

I.    Vertragsdaten                   Eintritt <Datum>, Austritt <Datum>
      Arbeitstage/Woche:              <N>   Umrechnung: 24 × N/6 = <N> Tage
      Vertraglicher Urlaub:           <N> Tage
      davon gesetzlich / Mehrurlaub:  <N> / <N>
      Mehrurlaub eigenständig geregelt: [🟢 ja — Klausel <…> / 🔴 nein]
II.   Urlaubskonto
      Jahr | Anspruch | genommen | offen | Hinweis erteilt? | Status
      2023 |    30    |    18    |  12   |  🔴 nein         | fortbestehend
      2024 |    30    |    22    |   8   |  🔴 nein         | fortbestehend
      2025 |    30    |    25    |   5   |  🟢 12.10.2025   | verfallen
III.  Krankheitszeiten                <Zeiträume>
      Durchgehende AU:                [ja / nein]
      15-Monats-Frist                 Jahr <J> → Verfall am 31.03.<J+2>
IV.   Erkrankung im Urlaub § 9 BUrlG  <N> Tage gutzuschreiben
V.    Elternzeitkürzung § 17 BEEG     [N/A / erklärt am <Datum>, <N> Zwölftel]
VI.   Verjährung §§ 195, 199 BGB      [nicht angelaufen / Ablauf <Datum>]
VII.  Ausschlussfristen               [keine / Stufe 1 bis <Datum>]
VIII. Abgeltung § 7 Abs. 4 BUrlG
      Offene Tage gesamt:             <N>
      Urlaubsentgelt je Tag (§ 11):   <Betrag>
      Abgeltungsbetrag:               <Betrag> brutto
IX.   Freistellungserklärung          [unwiderruflich — erfüllt /
                                       widerruflich — erfüllt NICHT]

Offene Tatsachenfragen: <Nachweis der Hinweisschreiben?>
Empfehlung: <…>

Risiken / typische Fehler

  • Automatischer Verfall zum 31.03. angenommen — ohne erfüllte Hinweis- und Aufforderungsobliegenheit verfällt der gesetzliche Urlaub nicht; der Altbestand kumuliert.
  • Hinweis nur per Aushang oder Rundmail erteilt — erforderlich ist die individuelle Mitteilung mit konkreter Tageszahl.
  • Kein Nachweis der Hinweisschreiben — die Beweislast trägt der Arbeitgeber; ohne Rücklauf zur Personalakte ist der Verfall nicht darlegbar.
  • Verjährung ab dem Urlaubsjahr gerechnet — die Frist läuft erst nach Erfüllung der Obliegenheiten an.
  • 15-Monats-Frist auf Fälle ohne durchgehende Arbeitsunfähigkeit angewandt — bei zeitweiser Arbeitsfähigkeit bleibt es beim Obliegenheitsmaßstab.
  • Mehrurlaub nicht eigenständig geregelt — dann gilt für ihn das gesamte unionsrechtliche Regime, einschließlich Verfallschutz und Abgeltung.
  • Widerrufliche Freistellung „unter Anrechnung des Urlaubs" — erfüllt den Urlaubsanspruch nicht; die Tage bleiben offen und sind abzugelten.
  • Abgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis vereinbart — unzulässig; der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, die Zahlung wird zur Zusatzleistung.
  • Urlaubsverzicht im Vergleich oder Aufhebungsvertrag — für den gesetzlichen Mindesturlaub unwirksam (BAG 03.06.2025); Urlaub vor Beendigung gewähren oder Abgeltung nach Beendigung regeln.
  • Elternzeitkürzung nach Beendigung erklärt — die Kürzung nach § 17 Abs. 1 BEEG setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus.
  • Umrechnung bei Teilzeitwechsel rückwirkend vorgenommen — bereits entstandener Urlaub darf nicht nachträglich gekürzt werden.
  • Ausschlussfristen beim Abgeltungsanspruch übersehen — der Geldanspruch unterliegt anders als der Urlaubsanspruch selbst regelmäßig den vertraglichen Verfallklauseln.

Bundled files

The model reads these on demand while the skill is loaded. They are exposed as readable files and are never executed.

Frequently asked questions

What does the Urlaubsanspruch AI skill do?

Urlaubsansprüche nach dem BUrlG – Entstehung und Wartezeit §§ 1, 4 BUrlG, gesetzlicher Mindesturlaub § 3 BUrlG in Werktagen und die Umrechnung bei abweichender Verteilung der Arbeitszeit, Festlegung und Übertragung § 7 Abs. 3 BUrlG, Abgeltung bei Beendigung § 7 Abs. 4 BUrlG, Verfall nur nach Erfüllung der arbeitgeberseitigen Hinweis- und Aufforderungsobliegenheit, Verjährung des Urlaubsanspruchs, Erkrankung im Urlaub § 9 BUrlG, 15-Monats-Frist bei durchgehender Langzeiterkrankung, Teilurlaub § 5 BUrlG, Abgrenzung von gesetzlichem und vertraglichem Mehrurlaub. Use when Urlaubsansprüche zu be...

Why use Urlaubsanspruch on TypingMind?

Because you install it once and use it with any model. Urlaubsanspruch is plain Markdown rather than provider-specific code, so the same skill runs on GPT-5, Claude, Gemini, Grok, or a local model — and you can switch model mid-chat without it breaking. TypingMind runs on your own API keys, so you pay providers directly instead of a per-seat subscription, and your skills and chats stay in your own storage.

How do I install Urlaubsanspruch in TypingMind?

Open Plugins → Skills → Install from GitHub in TypingMind and paste https://github.com/borghei/AI-Skills-German-Law/tree/main/arbeitsrecht/skills/urlaubsanspruch. TypingMind reads its SKILL.md and bundles its files and installs it as a skill you can enable per chat.

Which AI models can use Urlaubsanspruch?

Any model you connect in TypingMind. AI skills are plain Markdown instructions rather than provider-specific code, so GPT, Claude, Gemini, Grok, and local models can all load this skill when a request matches it.

How many AI models can I use with Urlaubsanspruch?

As many as you like. As long as a model supports skills, you can use Urlaubsanspruch with it — GPT, Claude, Gemini, Grok, DeepSeek, Mistral, Llama and more — all on TypingMind with your own API keys.

Is the Urlaubsanspruch AI skill free?

It is published on GitHub by borghei. Check the repository for licensing terms. You only pay your own AI provider for the tokens you use.

What are AI skills?

An AI skill is a reusable instruction bundle that teaches an AI model how to do one specific task. It follows the open Agent Skills format: a SKILL.md file with a name and description, plus any scripts, templates or reference files the model may need. The model reads the instructions only when your request matches the skill, so an installed skill costs nothing until it is used.

How are AI skills different from plugins or MCP servers?

A plugin or MCP server gives a model new tools to call — code that runs somewhere and returns a result. An AI skill gives the model knowledge and process instead: how to approach a task, which steps to follow, what good output looks like. Skills are plain Markdown, so they need no server, no API key and no runtime, and they work with any model.

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